Steuerstrafrecht
Ihnen ist ein Fehler bei Ihrer Steuerschuld unterlaufen? Wir unterstützen Sie beim gekonnten Umgang mit den Behörden und setzen uns mit höchstem Engagement für ein Abwenden bzw. eine Minderung der Strafe ein.
Egal ob Sie nur nach kompetenter Beratung oder auch nach einer Vertretung vor Gericht, Finanzamt, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung suchen – bei uns sind Sie richtig!
Das Steuerstrafrecht regelt den behördlichen Umgang mit Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze. Dabei ist auch das Strafmaß, Geldstrafe oder Freiheitsstraße, überwiegend in der Abgabenordnung festgesetzt. Zu unterscheiden ist jedenfalls zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Letztere werden mit Geldbuße geahndet. Das konkrete Strafausmaß kann jedoch nicht pauschal ermittelt werden, da es von den unterschiedlichen Umständen abhängt. Unser Ziel ist es, Strafen zu vermeiden bzw. diese für Sie stark zu reduzieren und eine rasche Beendigung des Verfahrens zu erreichen.
Im Steuerstrafrecht besteht auch die Möglichkeit, Straffreiheit zu erreichen! Lassen Sie sich dazu rechtzeitig beraten.
Zahlreiche Erfolge in steuerstrafrechtlichen Verfahren liefern uns das nötige Know-how, auch Sie professionell und individuell zu vertreten. Bevor Sie irreparable Schäden mit beispielsweise einer Selbstanzeige verursachen, nehmen Sie zuerst mit uns Kontakt auf. Wir finden gemeinsam die optimale Strategie für Sie!
Unsere Beratung und Verteidigung im Steuerstrafrecht umfasst unter anderem:
- Prävention von Strafverfahren
- Umfassende Beratung zum Thema Steuerhinterziehung
- Möglichkeiten für den Umgang mit Verfahren
- Beratung und Betreuung bei Selbstanzeigen
- Steuerfahndungen: Beratung zu deren Ablauf und das optimale Verhalten sowie konkrete Unterstützung bei Maßnahmen beiderseits (Durchsuchungen; Akteneinsicht; Stellungnahmen; Gespräche)
- Verteidigung bei Gerichtsverhandlungen