Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß
Mit Wurzeln in Düren.
Mit Herz in der Beratung.
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß
Zahlungen in Erhaltungsrücklagen und Sonderumlagen erst bei tatsächlicher Verwendung als Werbungskosten abzugsfähig