Grundsteuerreform 2022

Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.
Mit Wurzeln in Düren.
Mit Herz in der Beratung.
Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.
Für GmbHs endet die Übergangsfrist für die Bekanntgabe der Anteilseigner (wirtschaftlich Berechtigten) Ende Juni.